Ihnen wurde gekündigt

Wenn Ihnen Ihr Arbeitsvertrag gekündigt wurde, ist das erst einmal ein Schock. Doch in dieser schwierigen Situation ist es ganz wichtig, handlungsfähig zu bleiben.

Sie haben nur drei Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Klage zu erheben (Kündigungsschutzklage). § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) lautet wie folgt: „Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.“

Es ist also Eile geboten. Sie brauchen für die Kündigungsschutzklage keinen Anwalt. Es ist jedoch zu empfehlen, sich kurzfristig eine fachkundige Beratung einzuholen. Diese kann durch einen Anwalt aber auch durch eine berufliche Interessenvertretung (z.B. Gewerkschaft) erfolgen.

In den meisten Fällen wird eine Kündigungsschutzklage anzuraten sein, denn es gibt eine Vielzahl von Fehlerquellen, die eine Kündigung unwirksam machen können. Und es geht um Ihre berufliche Existenz – bei einem so wichtigen Gut sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen. In vielen Fällen kommt es vor dem Arbeitsgericht zumindest zu einem Vergleich, der für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist als die Kündigung einfach zu akzeptieren.

Ich berate Sie über die rechtlichen Chancen einer Kündigungsschutzklage und führe auch den Prozess, wenn Sie mich beauftragen.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt trägt in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht jede Partei selbst, auch wenn sie den Rechtsstreit gewinnt. Das ist eine Ausnahme, da bei den meisten Prozessen der Verlierer der obsiegenden Partei die Kosten des Rechtsanwaltes zu erstatten hat.

Die Kosten können aber von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden, wenn der Bereich Arbeitsrecht mitversichert ist und eine Deckungszusage erteilt wurde oder Sie den Rechtschutz einer Gewerkschaft in Anspruch nehmen können.