Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären kann. Sie betrifft alle Arten medizinischer Behandlungsformen, meist geht darum, ob bzw. welche lebensverlängernden Maßnahmen von den Ärzten unter welchen Bedingungen vorgenommen werden. Die Patientenverfügung ist in § 1901 a BGB geregelt.

Die Patientenverfügung muss sehr detailliert und konkret abgefasst sein. Dies hat der Bundesgerichtshof gerade mit einem aktuellen Urteil im August 2016 (BGH XII ZB 61/16) noch einmal klargestellt.

Ich unterstütze Sie bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung. Wichtig ist, dass Sie sich selbst im Klaren darüber sind, welche Behandlungsformen Sie wollen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr gefragt werden können; z.B. künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Schmerzlinderung etc. Hierbei ist oft auch ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt hilfreich.